HECH aktuelle Informationen

21.12.2016

An die HECH-Bahnen
8635 Dürnten, 22. Dezember 2016

 

Generische Risikoanalyse für Fahrten ohne ausreichende Zugbeeinflussungs-einrichtungen auf Normalspur-, Meterspurnetzen und Spezialspurstrecken

Anpassung der Risikoanalyse für Fahrten ohne ausreichende Zugbeeinflussung in Normalspurnetzen an die Richtlinie des Bundesamtes für Verkehr: Auf Empfehlung des BAV hatte der HECH im Herbst rechtzeitig eine Verlängerung der Gültigkeit der bestehenden Risikoanalyse beantragt. Für ENOTRAC AG und HECH völlig unverständlich lehnte darauf das BAV dieses Gesuch am 27.10.2016  jedoch ab. Als Folge davon entstanden unter den involvierten Stellen hitzige Abklärungen und Telefonate. Mittlerweile haben sich die Wogen geglättet. Auch konnten wichtige Infrastrukturbetreiberinnen für den HECH/ENOTRAC-Standpunkt gewonnen werden. Das geplante Vorgehen zur Überarbeitung der ‚Risikoanalyse Normalspur‘ hat nun ENOTRAC AG in einem elfseitigen Dokument erarbeitet. Starken Einfluss in der Überarbeitung werden die Veränderungen des Bahn-Umfeldes in den nächsten Jahren haben. Zusätzliches Augenmerk gilt auch bei Verkehren in Knotenpunkten und auf ‚stark belasteten Strecken‘. Der HECH reichte nun Anfang Woche 51 das Dokument ’Geplantes Vorgehen zur Überarbeitung der Risikoanalyse Normalspur‘ bei der BAV-Abteilung Infrastruktur, Sektion Zulassungen und Regelwerke, zur Stellungnahme ein. Im Begleitschreiben wurde das BAV ersucht, dass, um die Antragsstellung der HECH-EVU in der Übergangsphase bis zur Fertigstellung der überarbeiteten Risikoanalyse behalten zu können, die aktuell gültige Risikoanalyse Version 2.0, Ausgabe 2013, bis zum Zeitpunkt, an dem die überarbeitete Risikoanalyse gemäss Projektplan in Kraft tritt, zur verlängern. Die betroffenen EVU im HECH, ISB und Fahrzeughalter werden separat umfassend informiert. Auf den Entscheid aus dem Bundesamt für Verkehr sind wir gespannt.

Risikoanalyse für Fahrten ohne ausreichende Zugbeeinflussung in Meterspurnetzen und auf Spezialspurstrecken: Die Vernehmlassung bei den betroffenen Infrastrukturbetreiberinnen dauerte länger als erwartet, wurde aber in der Woche 51 abgeschlossen. Noch vor Weihnachten reichte der HECH beim   Bundesamt für Verkehr, Abteilung Infrastruktur, Sektion Zulassungen und Regelwerke, die Unterlagen bestehend aus der Version 3.0 der Risikoanalyse, dem Anhang B zur generischen Risikoanalyse, beinhaltend die Listen der EVU im HECH, die betroffenen Triebfahrzeuge und die befahrenen Infrastrukturen zusammen mit den Einverständniserklärungen der Infrastrukturbetreiberinnen, zur Genehmigung ein. Alle Beteiligten sehen einer raschen und positiven Abwicklung durch das BAV mit Spannung entgegen. Inzwischen lässt der HECH die Risikoanalyse sowie den Anhang B in die französische Sprache übersetzen.
(HECH/ENOTRAC AG)

 

Interessentin an HECH-Mitgliedschaft
Die Aktiengesellschaft Matterhorn Gotthard Bahn MGB hat um den Beitritt zum Verband HECH ersucht. Die Verbandsleitung begrüsst die Mitgliedschaft der MGB und empfiehlt der kommenden Generalversammlung  die Aufnahme der MGB in den HECH.

 

Geschäftsaufgabe
Die Rail in GmbH, Interlaken, hat ihr Geschäft aufgegeben und wurde nach erfolgter Liquidation im Handelsregister gelöscht. Ab sofort ist sie nicht mehr HECH-Mitglied.
(HECH)

 

Erfolgreiche Bestrebungen für eine CO2-Abgabebefreiung
Die von der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) zusammen mit dem HECH aufgegleiste CO2-Abgabebefreiung für historische Eisenbahn-Triebfahrzeuge (insbesondere Dampflokomotiven) konnte überaus positiv abgeschlossen werden. Ausserdem führte die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) unter der Leitung von Tom Pesenti am 05.11.2016 in Zürich für die HECH-Bahnen, welche nun an der CO2-Abgabebefreiung partizipieren, einen Workshop durch, der auf grosses Interesse stiess.

Und vor einigen Tagen erhielten wir die erfreuliche Mitteilung, dass sich die Initiative rund um die CO2-Abgabebefreiung gelohnt hat: alle eingebundenen HECH-Bahnen werden ab 01.01.2017 abgabebefreit sein!

Am 30.11.2016 lief im Übrigen die Vernehmlassung des Bundesamtes für Umwelt BAFU zur Klimapolitik der Schweiz nach 2020 ab. Auf Anraten von Tom Pesenti hat der HECH rechtzeitig eine Stellungnahme eingereicht, worin wir uns der Stellungnahme der Energie-Agentur der Wirtschaft teilweise anschliessen,  mit der Ergänzung, dass gemeinnützige Vereinigungen ohne AHV-Lohnsumme bis 100 t CO2 grundsätzlich auf einfachen Antrag von der CO2-Abgabe zu befreien und rückerstattungsberechtigt sind.
(HECH/EnAW)

 

Frohe Festtage und eine gute Fahrt ins neue Jahr 2017
wünscht Ihr Verband historischer Eisenbahnen Schweiz HECH