CO2 Befreiung – ein Erfolgsgeschichte ! Geld gespart …

13.06.2017

Was mit einem Schwatz zwischen einem zufälligen Besucher der DFB-Werkstatt in Uzwil mit dessen Leiter im März 2016 begann, ist nun erfolgreich abgeschlossen worden: ab 1.1.2017 sind die folgenden Bahnen von der CO2-Abgabe befreit bzw. können diese für alle Kohle- und Heizöleinkäufe für Dampfloks jährlich zurückfordern:

Brienz Rothorn Bahn AG, Chemin de fer musée Blonay-Chamy, Dampfbahn-Verein Zürcher Oberland DVZO, Dampfloki Verein Appenzellerbahnen, DFB AG, Eurovapor Sulgen, RhB & RhB Historic, SBB Historic, Verein 241 A 65, Verein Ballenberg Dampfbahn VBD, Verein Dampfbahn Bern, Verein Dampfgruppe Zürich, Verein Dampfloki Muni VDM, Verein historische M.Th.B ., Verein Mikado 1244, Verein Pacific 01 202, Verein Schinznacher Baumschulbahn, VHE: Verein Historische Eisenbahn Emmental, ZMB Zürcher Museums-Bahn.

Jeder Kassier eines Vereins erkennt sofort die Bedeutung: es geht um aktuell CHF 198.20 pro Tonne Steinkohle, also beinahe einen Drittel des Kohlepreises, den sich die Bahn künftig ersparen kann. Gemäss aktuellem Gesetzentwurf für das neue CO2-Gesetz soll dieser Satz maximal bis CHF 566.- pro Tonne erhöht werden können…

Wie wurde das möglich?

Der zufällige Besucher Tom Pesenti, ein erfahrener Moderator der Energie-Agentur der Wirtschaft (www.enaw.ch) und der Werkstattleiter Walter Frech, beriefen ein Treffen mit dem HECH-Präsidenten und weiteren Vertretern ein. Das Vorgehen wurde beschlossen und umgesetzt. Ein Schreiben an die UVEK-Vorsteherin führte dazu, dass die Dampfbahnen künftig gleichbehandelt werden wie Dampfschiffe, die seit jeher von der Abgabe befreit werden konnten.

Im November fand dann ein Treffen der o.e. Bahnen statt, im Winter wurden die Checkup-Berichte erstellt und nun sind die Bahnen ab 1.1.2017 von der Abgabe befreit.

Fehlt Euer Name noch in der obigen Liste ?
Interessierte können sich bei den obgenannten Ansprechpartnern informieren oder direkt beim verantwortlichen Moderator Tom Pesenti (thomas.pesenti@enaw.ch, 044 750 32 12) melden. Für eine Befreiung ab 1.1.2018 müssen sich Interessierte bis spätestens Ende Juli 2017 entscheiden, damit ein sogenanntes Fristerstreckungsgesuch per 1.9.2017 fristgerecht eingereicht werden kann.

Die betroffenen Bahnen können ihr Clublokal (und ihre Webseite) nun zusätzlich mit dem verliehenen Zertifikat schmücken. Hier ein Beispiel: