BAV: Weiterentwicklung der NNTV CCS und LOC&PAS sowie CSM

12.12.2018

Sehr geehrte Damen und Herren

In den AB-EBV AB 38.3 Ziff. 1.1 und AB 47.1 Ziff. 3.2 wird das Dokument «Voraussetzungen für den Einsatz von Fahrzeugen auf ETCS-Strecken» referenziert. Im Rahmen einer Weiterentwicklung wurde dieses Dokument sowie die darin referenzierten (N)NTV durch die Arbeitsgruppe NNTV überarbeitet. Neben Fehlerkorrekturen, Klarstellungen, Neustrukturierungen und Präzisierungen wurden auch Anforderungen aus dem Dokument «Voraussetzungen für den Einsatz von Fahrzeugen auf ETCS-Strecken» als (N)NTV zur Sicherheitsrichtlinie (2016/798) bzw. CSM (402/2013) verschoben.

Die Unterlagen können über folgende Internetadresse bezogen werden:
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/aktuell/vernehmlassungen/laufende-vernehmlassungen/weiterentwicklung-nntv-ccs-und-locpas.html

Es ist jeweils eine Version des Dokuments mit den Änderungen und eine ohne Änderungen zugänglich (einzige Ausnahme hiervon ist das Dokument mit den CSM NNTV, bei dem dies nicht möglich war). In Kapitel 9 des Dokuments «Voraussetzungen für den Einsatz von Fahrzeugen auf ETCS-Strecken» finden sich weitere Angaben zu den Anpassungen.

Sollte Ihnen im Verteiler dieser E-Mail ein fehlender Adressat auffallen, bitten wir Sie, vorliegende E-Mail weiterzuleiten. Unter dieser Internetadresse ist ebenfalls ein «Formular für Kommentare» zugänglich.

Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme in elektronischer Form mit dem «Formular für Kommentare» bis 31. Januar 2019 an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
michael.riemenschnitter@bav.admin.ch

Für Fragen und Auskünfte wenden Sie sich an:

 

Freundliche Grüsse

 

Michael Riemenschnitter

Fachspezialist Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen

 

Eidgenössisches Departement für Umwelt,

Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Verkehr BAV
Abteilung Sicherheit

 

Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen,
Postadresse: 3003 Bern

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