SBB: Anhörung R I-30111 – Änderungen per 01.07.2019

12.12.2018

Guten Tag

Beiliegend erhalten Sie die per 01.07.2019 vorgesehenen Änderungen im R I-30111 (AB FDV Infrastruktur) zur Anhörung. Download der Änderungen

Wir bitten Sie, uns Ihre Kommentare zu den markierten Änderungen bis spätestens Montag, 14. Januar 2019 mit dem angehängten Excel-Formular an die Mailadresse xbfsb11@sbb.ch zurück zu melden.

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Haben Sie keine Bemerkungen, bitten wir Sie, uns dies ebenfalls zu kommunizieren (Vakatmeldung).
  • Alle Änderungen und Anpassungen entnehmen Sie bitte dem Änderungsverzeichnis ab Seite 5.
  • Die wichtigsten Anpassungen in Kürze:
  • In der Liste aufgeführte Korrekturen für die Versionen f und i sind nicht Teil der Anhörung.
  • Kapitel 5 – Neue Ziffer „Halteorttafeln für haltende Züge“ aus D I-B 37/16 überführt.
  • Kapitel 6 – Ziffer 1.1.2 gelöscht, da keine Schneeräumungswagen mehr existieren.
  • Kapitel 2 – Ziffer 6.1 ergänzt. Schienenkrane ohne Schutzwagen sind bei Rangierbewegungen wie besondere Fahrzeuge zu behandeln, da der Ausleger keine Belegung am Stellwerk bewirkt.
  • Kapitel 2 – Ziffer 10 «Ein- und Ausfahrt in / aus Rangierbereichen bei Führerstandsignalisierung» aus D I-B 05/17 überführt
  • Kapitel 1: Übersichtskarten «Streckencode» und «EBVO2» angepasst. Vorbehältlich der Resultate aus den abschliessenden Messfahrten im Mai 2019 wird die Strecke Rotkreuz – GBT – Bellinzona für das Profil EBV O2 sowie für die Profile P80/405 – C80/405 – NT70/396 freigegeben.
  • Kapitel 1 – Übersichtskarte «EBV O2»: Die SOB-Strecke Degersheim – Wattwil – Nesslau-Neu St.Johann wird für das Profil EBV O2 freigegeben (Testfahrten ATO ab Herbst 2019, zum Teil mit Doppelstockfahrzeugen). Fahrzeugüberführungen für Testfahrten erfolgen gemäss den Bestimmungen für aussergewöhnliche Sendungen.   
  • Kapitel 1 – Bestimmungen zum Freifahren von gestörten Gleisabschnitten aus D I-50025 in die Ziffer 2 überführt. Die Übersichtskarten richten sich ausschliesslich an die Fahrdienstleiter. Die Links in Ziffer 2.1.4 funktionieren nur auf den jeweiligen Intranet-Applikationen und sind zum Zeitpunkt der Anhörung noch nicht gesetzt (Migration der Plattform läuft noch).
  • Kapitel 2 – Bedingungen für die Aufhebung der Fahrt auf Sicht: Auf den Strecken der SOB gelten neu die gleichen Bestimmungen wie auf den Netzen der SBB, BLS und ETB. Ziffern 9.1 und 9.2 gelöscht. Hauptziffer 9 umformuliert.
  • Kapitel 13 – Ziffer 4: Tabellenspalte für den Simplontunnel gelöscht. Die besondere Ausrüstung ist im R I-30121 beschrieben.
  • Kapitel 4 – neue Ziffer «SBB- und BLS-Netz: Signalisierte Langsamfahrt VRED – Betriebsvorschriften» aus SBB D I 50100 / BLS IB 88
  • Änderungsanträge, welche mittels der Vernehmlassungsliste gestellt werden, können aus formellen Gründen nicht für die nächste Ausgabe berücksichtigt werden. Allfällige Anträge können jederzeit mittels separatem Mail und entsprechender Begründung an xbfsb11@sbb.ch gestellt werden.
  • Seitenumbrüche, Leerseiten oder „unnötige Änderungslinien“ auf Leerzeilen müssen nicht gemeldet werden. Diese sind meist Folge des Änderungsmodus. Die entsprechenden Korrekturen werden vor dem Druck der definitiven Ausgabe durchgeführt.

Wir bitten Sie, uns Ihre allfälligen Änderungsbegehren termingerecht einzugeben (xbfsb11@sbb.ch) und danken Ihnen für Ihre Rückmeldungen.

 

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Eckstein

Fachspezialist

 

SBB AG

Sicherheitsnormen, Vorschriften

Infrastruktur Betrieb, Sicherheit Betrieb

Hilfikerstrasse 3, 3000 Bern 65 (Schweiz)

Mobil +41 79 757 01 72

wolfgang.eckstein@sbb.ch / www.sbb.ch