SBB Anhörung I-30111 – Änderungen per 01.07.2020
11.12.2019
Kommentare, welche im Namen HECH eingereicht werden sollen, benötiget unser Präsident bis spätestens 6. Januar 2020.
Hugo Wenger, Präsident
Tel. 055 240 30 78 / 079 432 55 73
hugo.wenger@hech.ch / www.hech.ch
SBB AG schreibt:
Subject: Anhörung I-30111 – Änderungen per 01.07.2020 (Klick für Download)
Guten Tag
Beiliegend erhalten Sie die per 01.07.2020 vorgesehenen Änderungen im I-30111 (AB FDV Infrastruktur) zur Anhörung.
Wir bitten Sie, uns Ihre Kommentare zu den markierten Änderungen bis spätestens Sonntag, 12. Januar 2020 mit dem angehängten Excel-Formular an die Mailadresse xbfsb11@sbb.ch zurück zu melden.
Alternativ ist die Anhörungsdatei auch über folgenden Link abrufbar:
ftp://ftp.sbb.ch/I-30111/Vernehmlassung/
Benutzername: BV_Infrastruktur
Passwort: BV_SBE@SNV (muss manuell eingegeben werden; Copy-Paste funktioniert oft nicht)
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften, gültig ab 01.07.2020, sind auf der Homepage des Bundesamts für Verkehr verfügbar. Diese bilden die Basis für die meisten im I-30111 abgebildeten Anpassungen (www.bav.admin.ch – Rechtliches – Fahrdienstvorschriften (FDV) – FDV 2020).
- Haben Sie keine Bemerkungen, bitten wir Sie, uns dies ebenfalls zu kommunizieren (Vakatmeldung).
- Bitte in der Vernehmlassungsliste die Seitenzahlen aufgrund der Fusszeile der jeweiligen Seite angeben (z.B. 13-101, nicht Seite 15) .
- Alle Änderungen und Anpassungen entnehmen Sie bitte dem Änderungsverzeichnis in der PDF-Datei ab Seite 5 sowie in den Kommentaren auf den jeweiligen Seiten.
- Die wichtigsten Anpassungen in Kürze:
- Übernahme diverser TSI in Schweizerische Fahrdienstvorschriften. Speziell zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang Änderungen in der sicherheitsrelevanten Kommunikation.
– neues Sammelformular Befehle
– nur noch internationale Buchstabiertabelle - Umleitungen: Die FDV sehen bei kurzfristigen Anordnungen nur die quittungspflichtige Verständigung des Lokführers vor.
Kapitel 3.5 wurde massiv gekürzt. Im Eintretensfall ist zusätzlich R 300.13, Ziffer 2.5.2 zu berücksichtigen. - Diverse Einträge aus dem I-30111 wurden in die FDV übernommen und werden daher gelöscht.
- Aussergewöhnliche Sendungen (AS): Die Bestimmungen zu AS wurden überarbeitet.
- Kapitel, die nicht in den Anhörungsunterlagen sind, erfahren keine Anpassung und werden per 01.07.2020 unverändert übernommen.
- Die Versionen f und i werden erst nach der Anhörung übersetzt und sind daher nicht Teil der Anhörung.
- Änderungsanträge, welche mittels dieser Vernehmlassungsliste gestellt werden, aber keinen direkten Zusammenhang mit den vorgelegten Anpassungen haben, können aus formellen Gründen nicht für die nächste Ausgabe berücksichtigt werden. Allfällige Anträge können jederzeit mittels separatem Mail und entsprechender Begründung an xbfsb11@sbb.ch gestellt werden.
- Seitenumbrüche, Leerseiten oder „unnötige Änderungslinien“ auf Leerzeilen müssen nicht gemeldet werden. Diese sind meist Folge des Änderungsmodus. Die entsprechenden Korrekturen werden vor dem Druck der definitiven Ausgabe durchgeführt.
@ Empfänger von SBB Infrastruktur: Sollten Sie aufgrund von I 2.0 ab 01.01.2020 nicht mehr für Vernehmlassungen zuständig sein, danken wir Ihnen für die Rückmeldung unter Angabe der neuen Adressaten.
I-PJ-ENG: Bitte speziell Einträge zu Schutzstrecken im Kapitel 6.4, Ziffern 5.2.1 und 5.2.2 kontrollieren und allfällige Korrekturen melden!
I-B-RSD: Einbezug von Alessandro Morisoli
I-B-APM: Einbezug von Hansjürg Baumgartner; Dani von Arx, Heinz Egli und Roland Lütolf
Wir bitten Sie, uns Ihre allfälligen Änderungsbegehren termingerecht einzugeben (xbfsb11@sbb.ch) und danken Ihnen für Ihre Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Eckstein
Fachspezialist
SBB AG
Sicherheitsnormen, Vorschriften
Infrastruktur Betrieb, Sicherheit Betrieb
Hilfikerstrasse 3, 3000 Bern 65 (Schweiz)
Mobil +41 79 757 01 72
wolfgang.eckstein@sbb.ch / www.sbb.ch