SBB Anhörung I-30121 Änderungen per 1.7.2020
14.12.2019
Kommentare, welche im Namen HECH eingereicht werden sollen, benötiget unser Präsident bis spätestens 6. Januar 2020.
Hugo Wenger, Präsident
Tel. 055 240 30 78 / 079 432 55 73
hugo.wenger@hech.ch / www.hech.ch
Anhörung zu I-30121 – Klick für Download
SBB AG schreibt:
Beiliegend erhalten Sie die per 01.07.2020 vorgesehenen Änderungen im I-30121 (Lokale Bestimmungen für Zugfahrten und Rangierbewegungen) zur Anhörung.
Alternativ ist die Anhörungsdatei auch über folgenden Link abrufbar:
ftp://ftp.sbb.ch/I-30121/I-30121_Vernehmlassung/
Benutzername: BV_Infrastruktur
Passwort: BV_SBE@SNV (muss manuell eingegeben werden; Copy-Paste funktioniert oft nicht)
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften, gültig ab 01.07.2020, sind auf der Homepage des Bundesamts für Verkehr verfügbar. Diese bilden die Basis für die meisten im I-30121 abgebildeten Anpassungen (www.bav.admin.ch – Rechtliches – Fahrdienstvorschriften (FDV) – FDV 2020).
- Der Titel für die EBV O2 Profile passt nicht:
«Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge» suggeriert etwas negatives, dh. etwas Verbotenes, etwas Einschränkendes. Wir machen aber das Gegenteil und geben frei.
- Seitenumbrüche, Leerseiten oder „unnötige Änderungslinien“ auf Leerzeilen müssen nicht gemeldet werden. Diese sind meist Folge des Änderungsmodus. Die entsprechenden Korrekturen werden vor dem Druck der definitiven Ausgabe durchgeführt.
Besten Dank und mit freundlichen Grüssen