Historische Bahnen in der Zeit der Covid-19-Verordnung: Antwort des BAV

13.05.2020

Liebe HECH-Mitglieder

Ab wann dürfen historische Züge wieder verkehren? Und welche Massnahmen haben die HECH-Bahnen dannzumal betreffend Schutz der Kunden und Mitarbeitenden vorzunehmen? Mit dieser Frage ist der HECH an das BAV gelangt. Wir erhielten am 13. Mai 2020 folgende Antwort:

„Fahrten mit historischen Bahnen sind als touristischer Verkehr einzustufen, daher bleiben diese weiterhin verboten. Der Bundesrat beurteilt fortlaufend die Lage und entscheidet über die weiteren Lockerungsschritte. Die aktuellen Informationen zur etappenweisen Lockerung finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Gesundheit (BAG): Massnahmen, Verordnung und Erläuterungen.

Sie können davon ausgehen, dass das Schutzkonzept welches für den öV mit Grunderschliessungsfunktion durch die Systemführerinnen SBB und PostAuto erarbeitet wurde, mit wenigen Anpassungen auch für den touristischen öV (inkl. Schiffe, Seilbahnen und historische Bahnen) gelten wird. Ein Schutzkonzept für den touristischen öV ist jedoch noch nicht fertiggestellt. Es sind spezifische Anhänge unter anderem für Restauration, Bergbahnen oder Schiffe in Erarbeitung. Je nach konkreter Situation können zusätzlich auch noch besondere Schutzvorkehrungen erforderlich sein.

Die Koordination bezüglich Schutzkonzept findet zwischen den Systemführerinnen und dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) statt.“

Freundliche Grüsse
HECH Verband historischer Eisenbahnen Schweiz