BAV Sicherheitsanforderungen an Fahrzeuge beim Befahren langer Tunnels > 5 km

30.06.2021

Auf den ersten Blick  scheint diese Mitteilung des BAV (Infrastruktur) keine Relevanz zu haben.

Ein aufmerksamer Fachmann weist aber darauf hin,  dass dies ein generelles Fahrverbot zumindest besetzter historischer Reisezugwagen durch Tunnels > 5 km Länge impliziert, sofern diese Tunnels nicht mehr technisch entsprechend ausgerüstet werden. Bitte im BAV Schreiben den Hinweis «Allfällige Gesuche auf eine Ausnahmebewilligung wird das BAV aus Sicherheitsgründen ablehnen müssen» beachten.  Das wird oder kann zumindest für einige Langstreckenzüge ein Killerfaktor sein.

hier der Download-Link zum Schreiben des BAV