Weiterentwicklung der Schweizerischen Fahrdienstvorschriften FDV (R 300.1 – 300.15)1 Einbindung interessierter Kreise zu den geplanten Anpassungen im Änderungszyklus 2025 (A2025)
Die Änderungsentwürfe für die FDV A2025 stehen zur Einbindung der interessierten Kreise (EiK) bereit. Sie sind das Resultat einer gemeinsamen, einvernehmlichen Erarbeitung durch Fachleute der Ei- senbahnbranche und des Bundesamtes für Verkehr.
Der Änderungszyklus 2025 beinhaltet Neuerungen und Verbesserungen in unterschiedlichen Berei- chen, welche drei Teilprojekten (TP) zugeteilt sind:
TP1 «Tram»
TP2 «TSI OPE»
TP3 «RL BV-FDV»
Die behandelten Themen, der entsprechende Handlungsbedarf sowie die Analysen und Lösungsvor- schläge werden in Weiterentwicklungsblättern (WEB) beschrieben.
«Tram» – Integration des Trambetriebes in die bestehenden FDV
Im Rahmen der Weiterentwicklung FDV A2024 wurde der Teil-Geltungsbereich «Tram (Fahren gene- rell erlaubt)» in die FDV aufgenommen (vgl. FDV R 300.1 Ziffer 1.2.1 sowie Anlage 1). Dies jedoch noch ohne die dazugehörenden materiellen Bestimmungen. Auf Basis des mit der Branche bereinigten
«generischen Betriebskonzepts Tram» wurden die Bestimmungen erarbeitet und liegen nun vor.
Im WEB «Tram» werden die materiellen Bestimmungen sowie die Annahmen für den Teil-Geltungsbe- reich «Tram» erläutert. Die Vorschriftentexte sowie die ergänzte Zuordnungstabelle FDV liegen als An- lage zum WEB vor.
«TSI OPE» – Übernahme der TSI OPE 20232
Im Rahmen der Übernahme der Technischen Säule des 4. Eisenbahnpaketes übernimmt die Schweiz auch die beiden aktualisierten Richtlinien der EU zur Sicherheit und Interoperabilität. Diese Umsetzung erfolgt im Eisenbahngesetz; EBG, in der Eisenbahnverordnung; EBV und in deren Ausführungsbestim- mungen; AB-EBV mit Inkraftsetzung per 1. Juli 2024. Nachgelagert trifft dieser Entscheid auch auf die Technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems Verkehrsbetrieb und Verkehrssteue- rung (kurz: TSI OPE) zu, für welche der spätmöglichste Zeitpunkt der Übergangsfrist (per Dezember 2025) für die Schweiz festgelegt wurde.
Die Übernahme der TSI OPE 2023 hat weitreichende rechtliche und materielle Auswirkungen auf die FDV, zumal Regelungen aus der TSI OPE nicht mehr in nationale Vorgaben (FDV) aufgenommen wer- den dürfen. Für die Bahnen des IOP-Haupt- und des IOP-Ergänzungsnetzes werden zudem gegen- über der Weiterentwicklung FDV A2024 weitere Bestimmungen nicht mehr als verbindliche nationale Regeln direkt aus den FDV gültig sein. Materiell werden die Bestimmungen für ETCS bzw. ERTMS aus den FDV gelöscht. Die entsprechenden Regelungen gelten direkt auf Basis der TSI OPE.
Im WEB «TSI-OPE» sind die rechtlichen und materiellen Auswirkungen der TSI OPE auf die FDV so- wie deren Umsetzung ersichtlich. Wenige materielle Änderungen betreffen auch die Nicht-IOP-Bahnen, insbesondere die Anpassung der Befehle.
TP3 «RL BV-FDV» – Überarbeitung der Richtline Erlass von Betriebs- und Fahrdienstvorschrif- ten (RL BV-FDV)
Die Berücksichtigung europäischen Rechts bei der Weiterentwicklung der FDV, die Aufnahme von Be- stimmungen für den Trambetrieb sowie die generelle Entwicklung im Eisenbahnverkehr führen zu neuen Herausforderungen für die Ersteller von Betriebsvorschriften (BV). Diesem Aspekt soll mit der Überarbeitung der RL BV-FDV Rechnung getragen werden.
Im WEB «RL BV-FDV» werden die geplanten Anpassungen der Richtlinie begründet und ausgewiesen.
Unterlagen
Die Vorschriftenentwürfe zusammen mit den Änderungsinformationen (WEB’s mit Beilagen) finden Sie auf www.bav.admin.ch → Publikationen → Vernehmlassungen → Konsultationen BAV → Weiterentwicklung Fahrdienstvorschriften FDV A2025.
Dort stehen Ihnen alle relevanten Unterlagen sowie ein Rückmeldeformular zur Verfügung. Bitte verwenden Sie für Ihre Änderungsanträge das Rückmeldeformular und formulieren Sie konkrete Textvorschläge mit entsprechender, sichhaltiger Begründung.
Kommentare für eine Stellungnahme, welche im Namen des HECH abgeben werden sollen, benötigt unser Präsident bis spätestens am 15. August 2024 !
Freundliche Grüsse
HECH Verband historischer Eisenbahnen Schweiz
Etzelstrasse 3, 8635 Dürnten
Hugo Wenger, Präsident
Tel. 055 240 30 78 / 079 432 55 73
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