4 Rollen

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4 Rollen

Grafik 4 Säulen

 

Die ECM 1 oder Instandhaltungsmanagementfunktion trägt die Gesamtverantwortung für Aufbau und Wirksamkeit des Instandhaltungs-Management-Systems. Sie hat sozusagen immer den Hut auf und beauftragt und überwacht/koordiniert die weiteren ECM Funktionen. Bei Fahrzeughaltern von historischen Fahrzeugen dürfte dies in den meisten Fällen ein Verein sein.

1. Führung

2. Risikobewertung

3. Überwachung

4. ständige Verbesserung

5. Struktur und Verantwortlichkeit

6. Kompetenzen

7. Information

8. Dokumentation

9. Untervergabetätigkeiten

Sie umfasst auch die allgemeinen Managementaufgaben, die in der ISO Norm 9001 gefordert werden (z.B. Risiko- und Kompetenzmanagement). Die Managementfunktion ist die einzige der vier Funktionen, die die ECM nicht an andere Unternehmen weitervergeben darf.

ECM 2 Die Instandhaltungsentwicklungsfunktion. ECM 2 legt die Instandhaltungsvorgaben fest. Was muss wie oft und mit welchem Resultat geprüft oder instandgehalten werden? Welches Regelwerk kommt zum Zug? Welches individuelles Instandhaltungsprogramm muss angewendet werden bezogen auf den konkreten Einsatzzweck des Fahrzeuges (Bergstrecke, Hochgeschwindigkeit, Kurven, Lasten)? Hierzu verantwortet die ECM 2 auch das Monitoring der Fahrzeuge und die daraus abzuleitende Verwaltung und ständige Weiterentwicklung der Instandhaltungsvorgaben (Dokumenten-Management).

1. Sicherheitskritische Komponenten und Tätigkeiten ermitteln        

2. Konformität mit Normen und TSI (Interoperabilität über Nutzungsdauer)        

3. bestimmungsgerechte Nutzung von Einrichtungen und Ausrüstungen        

4. Inbetriebnahme        

5. Pflege, Aktualisierung IH-Akte        

6. Kompetenzmanagement        
7. Dokumentation, Nachvollziehbarkeit

 
Die ECM 3 oder Flottenmanagementfunktion ist dafür verantwortlich, dass die Fahrzeuge rechtzeitig aus dem Betrieb genommen und der Instandhaltung zugeführt werden. Sie wählt die passende Werkstatt aus und beauftragt diese. Dabei übergibt sie neben dem eindeutigen Instandhaltungsauftrag (z.B. Frist 1 oder 2) auch das hierfür anzuwendende Regelwerk. Nach erfolgter Instandhaltung und Rückmeldung übergibt sie die Fahrzeuge wieder in den Betrieb.

 

1. Prüfung, Zulassung Eignung der IH-Stelle (Fremdvergabe)        

2. Zusammensetzung der Arbeitspakete und Freigabe des IH-Auftrag        

3. Zuführung zur IH        

4. Schadwagenmanagement        

5. Kontrolle der Betriebsfreigaben        

6. Wiederinbetriebnahme-bescheinigungen        

7. Kompetenzmanagement        

8. Bereitstellen von Informationen        

9. Nutzungseinschränkungen        

10. Dokumentation und Nachverfolgbarkeit        

 

 

ECM 4 - die Instandhaltungserbringung. Die ECM 4 ist die Exekutive, also die Werkstatt selbst. Die Stelle, die für die Erbringung der Instandhaltung verantwortlich ist. Dort muss der Instandhaltungsauftrag abgearbeitet, dokumentiert und archiviert werden. Von dort muss auch die Rückmeldung an den ECM 3 über die Erledigung der beauftragten Arbeiten aber auch über nicht erledigte Arbeiten erfolgen (Unterlagen zur Betriebsfreigabe).

1. Information, Spezifikation und Zugänglichkeit der Informationen        

2. bestimmungsgemässe Handhabung von Komponenten und Materialien        

3. bestimmungsgerechte Nutzung von Einrichtungen / Ausrüstung und Werkzeuge        

4. Eignung Messausrüstung und Ergebnisse        

5. ordnungsgemässe Verwendung der Einrichtungen        

6. ordnungsgemässe Ausführung und Nutzungsbeschränkungen        

7. Risikobewertung        

8. Kompetenzmanagement        

9. Bereitstellen von Informationen        

10. Dokumentation und Nachverfolgbarkeit        

 

 

Quellen: Internet Deutsche Bahn, Deutsche-Plasser