Notizen zum AZG (ÖV)

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Notizen zum AZG (ÖV)

 

 

•Arbeitszeit → wird für die Arbeitszeitlimiten berücksichtigt.

•Pause → liegt innerhalb der Dienstschicht, ist aber grundsätzlich keine Arbeitszeit., Unterschied zwischen Pause am Dienstort und Pause auswärts.
Bei Dienstschichten mit einer oder zwei Pausen gibt es grundsätzlich 30 % Zeitzuschlag für Pausenzeit ausserhalb des Dienstortes, soweit diese zusammengerechnet 60 Minuten übersteigt.

•Dienstschicht → Arbeitszeit plus Pausen.

•Ruheschicht → die Zeit ausserhalb der Dienstschicht, die für die vorgeschriebene Ruhe dient.

 

Arbeitszeitzuschläge

•Nachtarbeit → Zuschläge bzw. besondere Anrechnung für Arbeitszeit in der Nacht.

•Sonntags-/Feiertagsarbeit → besondere Zuschläge bzw. Kompensation.

•Arbeit an bestimmten Randzeiten → je nach Regelung ebenfalls relevant.

•Zusätzlich können GAV, Personalreglement oder betriebliche Vereinbarungen weitere Zeitzuschläge vorsehen.

•Das Alter >55 spielt auch noch eine Rolle