weitere Gedanken zum Dachverband HECH

Wir, unsere Mitglieder und die Menschen in den angeschlossenen Vereinen, sind wohl ein bisschen „irr“ und „wild“ – wir setzen uns enthusiastisch für unsere Anliegen ein.  Wir sind in allen 4 Landesteilen aktiv.

Es ist viel zu tun, es wird immer dringlicher. Das beschauliche Betreiben und Vorführen unserer Preziosen ist nicht mehr, die reale Welt von Vorschriften (und Hektik) durchdrungen, hat uns im Griff. Wir müssen uns im absolut gleichen Umfeld beweisen, wie es die Bahnen der täglichen Realität tun (müssen). Es darf uns nichts passieren, wir müssen fehlerlos  sein. Viele Verantwortliche des Hier und Heute warten nur darauf, dass (auch uns) Fehler unterlaufen. Das darf nicht passieren !

Hier eine kleine (und noch unvollständige) Übersicht was es heute braucht, um unseren Enkeln und Kinder, den Familien und der weiteren Gesellschaft aktiv vorführen zu können, woher wir kommen und wie es damals war. Wie können wir unsere Zukunft gut gestalten, wenn wir nicht mehr wissen, woher wir kommen ?

Damit ein historisches Fahrzeug auf der heimischen Infrastruktur bewegt werden darf, braucht es eine ganze Menge. Für viele der nachfolgend beschriebenen Genehmigungen / Bewilligungen ist das BAV Bundesamt für Verkehr das Mass aller Dinge. Die nachfolgenden Ausführungen sind zT etwas vereinfacht.

Die EVU – Eisenbahnverkehrsunternehmung

Grundsätzlich benötigen alle EVU für alle Fahrten auf der eigenen oder fremden Infrastruktur (Bahngleise) in der Schweiz eine NZB Netzzugangsbewilligung und eine Sicherheitsbescheinigung.   Jede EVU muss eine Haftpflichtversicherung über 100 mio je Schadensereignis abschliessen. Und genau dies war eine der ersten, grundlegenden Dienstleistungen, die der Verband HECH seinen Mitgliedern in enger Zusammenarbeit mit dem VVST – Versicherer des öffentlichen Verkehrs – angeboten hat.

Damit eine EVU eine SiBe Sicherheitsbescheinigung erhalten kann, braucht es ein SMS Sicherheitsmanagement- system welches aufzeigt, wie die Sicherheit organisiert ist und (wo zutreffend) wie die spezifischen Anforderungen für den (Eisenbahn)Verkehr auf dem betreffenden Netz oder Strecke organisiert resp. angeordnet sind.

Rollmaterial
Alle Fahrzeuge (das sind alle Formen von Triebfahrzeugen und Wagen), welche im Hoheitsgebiet der Schweiz verkehren, benötigen eine gültige Betriebsbewilligung. Es dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die jederzeit einem sicheren Betrieb genügen.  Alle Fahrzeuge die eingesetzt werden sollen, müssen im Eisenbahn-Fahrzeugregister NVR (National Vehicle Register) eingetragen sein.

Eisenbahninfrastruktur
Für den Bau und den Betrieb (inklusive Unterhalt) jeder Eisenbahninfrastruktur ist zusätzlich zur Infrastruktur- konzession eine SiGE Sicherheitsgenehmigung erforderlich.

Prüfung und Überwachung dieser Anforderungen
Die Prüfung erfolgt ein erstes Mal (auf Herz und Nieren) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Während der Laufzeit der Genehmigungen werden die EVU respektive die ISB Infrastrukturbetreiber risikoorientiert und mittels Stichproben überwacht.