ECM, Aufgaben und Verantwortungen

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ECM, Aufgaben und Verantwortungen

Drehscheibe unterstützt die Forderungen der von Art. 5j EBV (Umfang und Gültigkeit ab 1.7.2024) mannigfaltig. Ein paar wichtige Punkte sind:

personenunabhängige Aufzeichnung von Instandhaltungshandlungen

ständig aktuelle Fahrzeugakte

umfassendes Archiv

1.1Verantwortlichkeiten Eisenbahn-Sicherheit

Damit Eisenbahn-Sicherheit funktioniert, müssen die Verantwortlichkeiten, die einzelnen Funktionen im Begriffsbereich ECM erklärt werden:

EVU

Sind Unternehmen (Fahrzeugbetreiber), die Personen- und/oder Güterverkehr auf eigener oder fremder Infrastruktur betreiben. Sie gewähren einen sicheren Betrieb.

Fahrzeughalter

Der Fahrzeughalter ist im NVR mit einem Fahrzeughalterkennzeichen registriert.

Der Fahrzeughalter kann aber muss nicht der Fahrzeugeigner sein.

Der Fahrzeughalter kann aber muss nicht die für die Instandhaltung zuständige Stelle sein.

"der" ECM

Ist die für die Instandhaltung zuständige Stelle, gewährt den sicheren Zustand des Fahrzeugs. Synonym zum Begriff «Rolle ECM IV».

Infrastruktur

Betreibt die befahrene Infrastruktur, umfasst auch die Funktion Verkehrsleitzentrale oder Fahrdienstleiter

 

1.2Anforderungen an die Organisation

Der ab 1. Juli 2024 gültige Art. 5j EBV verlangt ein Instandhaltungssystem, das den Anforderungen von Artikel 14 Absätze 2 und 3 sowie Anhang III der Richtlinie (EU) 2016/798 sowie Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 entspricht. Damit soll das Instandhaltungssystem den Grundsätzen von ECM ) entsprechen, ohne dass jedoch eine Zertifizierung (der für die Instandhaltung zuständigen Stelle) notwendig ist.

Zu den ECM-Grundsätzen gehören die vier Rollen I bis IV ):

Rolle

Beschreibung

ECM I:
Managementfunktion

Die für die Instandhaltung verantwortliche bzw. zuständige Stelle (muss eine natürliche Person sein)

Festlegen der Organisation und Zuständigkeiten

Beaufsichtigung der Funktionen II bis IV

 

Die Verordnung 2019/779 ECM definiert klare Anforderungen und Bewertungskriterien für das Management in der Eisenbahninstandhaltung. Diese Anforderungen umfassen verschiedene Aspekte wie die Festlegung einer Instandhaltungspolitik, die Risikobewertung, die Überwachung von Sicherheitsdaten, die ständige Verbesserung, die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten, das Kompetenzmanagement, den Informationsaustausch, die ordnungsgemäße Dokumentation und die effektive Verwaltung von Untervergabetätigkeiten.

 

Im Kern geht es darum, sicherzustellen, dass die Instandhaltungsprozesse den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und kontinuierlich verbessert werden. Dazu gehören die Einrichtung einer klaren Leitlinie für die Instandhaltung, die Bewertung und Kontrolle von Risiken, die regelmäßige Überwachung und Auswertung von Sicherheitsdaten sowie die angemessene Schulung und Qualifikation des Personals. Durch einen strukturierten Ansatz soll die Organisation in der Lage sein, ein hohes Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten und gleichzeitig effiziente Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.

 

ECM II:
Instandhaltungsentwicklung

Erstellen und Pflegen der Instandhaltungsvorgaben (Intervalle, Arbeitsanweisungen, etc.)

 

Die Anforderungen der Verordnung 2019/779 ECM an die Instandhaltungsentwicklung umfassen die Identifizierung und Verwaltung von sicherheitsrelevanten Instandhaltungstätigkeiten und kritischen Komponenten. Es sind Verfahren zur Sicherstellung der Konformität mit Interoperabilitätsanforderungen, zur Auslegung von Instandhaltungseinrichtungen und -werkzeugen sowie zur Überwachung der Instandhaltungsakte während der Nutzungsdauer erforderlich. Die Kompetenz des Personals und die Dokumentation der Instandhaltungsaktivitäten müssen gewährleistet sein, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu sichern.

 

ECM III:
Fuhrparkmanagement

Zuführung der Fahrzeuge zur Instandhaltung

Wiederinbetriebnahme nach der Instandhaltung

 

Die Verordnung 2019/779 ECM legt Verfahren für das Fuhrpark-Instandhaltungsmanagement fest. Sie umfassen die Bewertung der Kompetenz der Instandhaltungsstellen vor Auftragserteilung, die Planung von Instandhaltungsaufträgen und die rechtzeitige Fahrzeugwartung. Es gibt auch Verfahren für die Verwaltung von Fahrzeugaussetzungen und die Festlegung von Überprüfungsmaßnahmen nach der Wartung. Wichtig sind auch Prozesse für die Wiederinbetriebnahme nach der Wartung mit möglichen Nutzungsbeschränkungen sowie die Bereitstellung von Informationen wie Vorschriften, Instandhaltungsplänen und Sicherheitsangaben. Die Anwendung gemeinsamer Sicherheitsmethoden und die Dokumentation von Instandhaltungsaufträgen und Wiederinbetriebnahmen sind ebenfalls wesentlich.

ECM IV:
Instandhaltungserbringung

Erbringen der Instandhaltung (Werkstatt)

Betriebsfreigabe nach der Instandhaltung

 

Die Anforderungen an die Instandhaltungserbringung gemäß der Verordnung 2019/779 ECM umfassen verschiedene Verfahren. Vor der Auftragserteilung müssen vollständige Informationen sichergestellt werden. Verfahren müssen sicherstellen, dass Komponenten und Materialien entsprechend den Vorschriften verwendet werden. Die Organisation muss geeignete Einrichtungen und Werkzeuge haben. Regelmäßige Kalibrierung und Wartung von Messgeräten sind erforderlich. Es muss sichergestellt werden, dass die durchgeführten Arbeiten den Aufträgen entsprechen und die Betriebsfreigabe erteilt wird. Sicherheit ist bei allen Prozessen von großer Bedeutung. Alle relevanten Informationen müssen bereitgestellt werden. Genaue Aufzeichnungen über alle Arbeiten sind erforderlich, einschließlich Ressourcen und Prüfergebnisse.