HECH Infos September 2024
Antrag auf Mitgliedschaft gestellt
Es sind Gesuche auf Mitgliedschaft im HECH eingereicht worden. Der Vorstand hat sie im positiven Sinne beantwortet. Über die endgültige Aufnahme wird die Generalversammlung im 1. Halbjahr 2025 entscheiden. Es ist dies:
- OpenTrack Railway Technology GmbH, Zürich
- Verein Rangierlok Schweiz, Etzwilen
Wir ermöglichen den zukünftigen Mitgliedsbahnen schon jetzt, sich am Verbandsgeschehen aktiv zu beteiligen.
Pflanzenkohle für Dampflokomotiven?
Im Frühjahr informierten wir über den Versuch für die Verwendung von Pflanzenkohle als Brennstoff für Dampflokomotiven. Einige HECH-Bahnen haben dazu ihr Interesse gemeldet, an einem ‘runden Tisch’ zu diesem Thema mitzuwirken und Versuche mit der Pflanzenkohle zu ermöglich. Vermutlich waren wir mit unserer Mitteilung etwas zu euphorisch, geben aber bestimmt nicht auf. Gemäss den Initianten bewegt sich gegenwärtig in dieser Sache nichts. Eingeschlafen ist sie aber nicht! Wie der nachfolgende Bericht zeigt, wird sie bald an Bedeutung gewinnen. Wir bleiben dran und melden uns rechtzeitig wieder.
CO2-Abgabe von CHF 280.-/Tonne Kohle ab 2025?
Die CO2-Abgabebefreiung läuft 2024 aus. Wenn nichts unternommen wird, so fallen ab 2025 wieder die Mehrkosten an auf Kohle und Heizöl von
- CHF 280.- pro Tonne Kohle
- CHF 318.- pro 1'000l Heizöl
Das neue CO2-Gesetz und die dazugehörige Verordnung (z.Zt. in Vernehmlassung) erlaubt weiterhin eine CO2-Abgabebefreiung, sofern eine Zielvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen wird.
Die wesentlichen Neuerungen sind
- Es gibt keine Untergrenze von 100t CO2 mehr, die etwas komplizierte aktuelle Gruppenbildung kann entfallen.
- Also können alle, die sich von der Abgabe befreien wollen, dies tun.
- Neu wird eine Emissionsreduktion von 2.5% pro Jahr verlangt, sonst fallen Sanktionen an.
Deshalb ist die Fortsetzung der Anstrengungen für Pflanzenkohle so wichtig, die in den HECH-Infos vom Februar 2024 erstmals vorgeschlagen wurde. Die Firma Bioenergie Frauenfeld AG (Herrn Link) ist überzeugt, mit der Zeit eine genügend feste Form finden zu können, die sich in Loks verfeuern liesse. Eine Beimischung oder nur zum Aufheizen würde vermutlich genügen, um die Anforderungen des CO2-Gesetzes zu erfüllen.
Die Absichtserklärung zur Abgabebefreiung muss spätestens im Sommer 2025 erklärt werden, die Zielvereinbarung bis Herbst 2026 eingereicht werden. Die Abgabebefreiung wird rückwirkend ab 01.01.2025 gelten.
Sobald die Spielregeln geklärt sind (Abwarten der Verordnung und der Mitteilung zur Verordnung BAFU im Frühling 2025), werde ich mit allen Interessierten in Kontakt treten. Gerne erwarte ich jetzt schon Ihre Interessensmeldung an thomas.pesenti@enaw.ch , damit ich Sie dann ansprechen kann.
[Energie-Agentur der Wirtschaft EnAW, Thomas Pesenti]