HECH News März 2021
Generalversammlung des Verbandes HECH
Die aktuellen Massnahmen rund um Covid-19 zwingen uns, die Generalversammlung erneut im Zirkularverfahren durchzuführen. Die Mitgliedsbahnen werden die Unterlagen im April zugesandt erhalten. Abgabefrist wird der 15. Mai 2021 sein.
Steuerbefreiung des HECH ist in Griffnähe
Das von uns im letzten Jahr an das Kantonale Steueramt des Kantons Zürich eingereichte Gesuch um Steuerbefreiung ist auf gutem Weg. Mit Schreiben vom 11. März 2021 teilt uns das Amt mit, dass eine Steuerbefreiung des Vereins HECH Verband historischer Eisenbahnen Schweiz, mit Sitz in Dürnten, nach Sichtung der bisher eingereichten Unterlagen grundsätzlich in Betracht kommt. Die Statuten von steuerlich privilegierten Körperschaften müssen gemäss aktueller Lehre und Praxis einschlägige Bestimmungen enthalten, die den Steuerbefreiungstatbestand unterlegen. So haben die Statuten wegen Gemeinnützigkeit des Vereins ausdrücklich den Verzicht auf Erwerbs- und Selbsthilfezwecke, die Ehrenamtlichkeit des Vorstandes sowie eine Auflösungsklausel vorzusehen. Solche Bestimmungen fehlen in unseren aktuellen Statuten. Wir werden die verlangten Statutenanpassungen anlässlich der kommenden Generalversammlung, welche wie oben erwähnt zirkularisch durchgeführt wird, vornehmen lassen. Der Vorstand hat gegenüber dem Steueramt eine entsprechende Erklärung zur Ergänzung bzw. Anpassung der aktuellen Statuten vom 2. Juli 2016 abgegeben.
Inventar des historisch wertvollen Rollmaterials der Eisenbahnen der Schweiz
Die Liste auf www.eisenbahninventar.ch füllt sich! Schön, dass sie aktiv mitmachen und ihre historisch wertvollen Eisenbahnfahrzeuge im Tool eintragen. Vielen Dank.
Was wir Anfang Dezember 2020 lanciert haben, ist bei den Mitgliedsbahnen und interessierten Kreisen sehr gut angekommen. Seither werden fleissig Daten in das Tool eingefügt. Einen fixen Termin hierfür haben wir bewusst nicht gesetzt. Ihnen steht für die Eingaben genügend Zeit zur Verfügung. Falls Sie sich noch nicht für das Eintragen der Daten entscheiden konnten, möchten wir Sie dazu ermuntern, es zu tun. Die Teilnahme am Inventar kostet Sie nichts; der Nutzen ist aber klar ausgewiesen.
Auf konstruktive Rückmeldungen hin haben wir inzwischen im Tool einige Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen. So wurden die Textfelder vergrössert, damit technische Besonderheiten, Bewertungskriterien und Würdigungen mehr Platz finden.
Für Bahnen, welche ihr Rollmaterial bereits auf der Rollmaterialliste der HECH-Webseite aufgeführt haben, gibt es eine Erleichterung. Ihre Grunddaten werden, ihr Einverständnis vorausgesetzt, direkt ins Tool des Eisenbahninventars übernommen. Daraufhin können die inventarspezifischen Daten zu den jeweiligen Fahrzeugen direkt hinzugeführt werden.
Schonung der Ressourcen der Erfasser
Von Anbeginn der Entwicklung des Inventars war es ein Anliegen, dass die Aufgabe der Fahrzeugerfassung bewältigbar bleibt. So haben wir grosses Augenmerk auf die Einfachheit und die intuitive Bedienung gelegt. Zum Einstieg ins Tool ist jedoch eine Registrierung eines Erfassers pro Fahrzeugeigner oder –halter notwendig. Damit werden die Erfassungsformulare und die Bedienhilfen bzw. die Mustertexte sichtbar (Beim Login als Besucher bleiben diese unsichtbar). Mit den Mustertexten wird dabei einfach aufgezeigt, welche Angaben unter „Bewertungsgrundlagen“ gefragt sind.
Wir sind für die weitere Korrespondenz auf eine Nennung eines Erfassers – direkt durch die Registrierung – sehr dankbar, auch wenn mit der Erfassung noch nicht direkt begonnen wird. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und werden auch zu gegebenem Zeitpunkt – gerade zum Thema Bewertungsgrundlagen – Einführungsveranstaltungen anbieten.
Bewertung und Einstufung
Mitglieder des HECH-Vorstandes werden dauerhaft im Bewertungs-Gremium Einsitz nehmen. Weiter werden Spezialisten aus den Bereichen Denkmalpflege, Bahn- und Technikgeschichte einbezogen.
Fahrzeughalter- oder eigner, die bereits eigene Bewertungen oder Einstufungen ihrer Fahrzeuge vorgenommen haben, laden wir ein, ihre Ergebnisse in geeigneter Form in Zusammenarbeit mit dem Bewertungs-Gremium in das Eisenbahninventar einzugliedern.
Fragen zum webbasierten Tool beantworten wir unter: tool@eisenbahninventar.ch
Zu allen weiteren Fragen erhalten Sie Antwort unter: info@eisenbahninventar.ch
Historische Fahrzeuge von ECM-Pflicht befreit
Von dritter Seite wurde der HECH vor einigen Wochen darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss EBV Art. 58 Abs. 1 seit dem 01.11.2020 die historischen Fahrzeuge jeden Typs von der ECM befreit sind. Mit dieser Aussage haben wir das BAV konfrontiert und folgende Antwort erhalten:
Die Abkürzung «ECM» steht für «entitie in charge of maintenance», in Deutsch «für die Instandhaltung zuständige Stelle» oder wie es in der EBV geschrieben ist «für die Instandhaltung verantwortliche Stelle».
Umgangssprachlich kann durchaus von einem «System ECM» gesprochen werden. Dies heisst nichts anderes als «das (Instandhaltungs-)System von der für die Instandhaltung verantwortliche Stelle».
Die gesetzlichen Vorgaben sind in Art. 5j Abs. 1 EBV beschrieben. Ein Instandhaltungssystem für Fahrzeuge muss den Anforderungen gemäss Art. 14, Absätze 2 und 3 sowie Anhang III der Richtlinie (EU) 2016/798 entsprechen. Für das Instandhaltungssystem für Güterwagen ist zusätzlich Art. 5j Abs. 2 EBV zu beachten. Von der Zertifizierungspflicht sind gemäss Art. 58 EBV Dampffahrzeuge und historische Fahrzeuge ausgenommen.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir eine Überarbeitung des Instandhaltungsregelwerkes für historische Fahrzeuge. In Ziffer 2.2 (Instandhaltungsgrundsätze) sollten die derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben für ein Instandhaltungssystem erwähnt und in den nachfolgenden Kapiteln umgesetzt werden.
Selbstverständlich sollten auch die EVU das «System ECM» erklären können. Schlussendlich erwarten wir es (und auch die EVU) von einem Wagenhalter, dass er das «Instandhaltungssystem» der für die Instandhaltung verantwortlichen Stelle erklären kann. Denn der Wagenhalter ist verantwortlich für die Festlegung und Registrierung der für die Instandhaltung verantwortliche Stelle im nationalen Fahrzeugregister (Art. 17b EBG).