Erinnerung - Änderungen Richtlinie FoaZ
Guten Tag
Wir erinnern Sie nochmals an unsere Mitteilung per E-Mail vom 1. März 2026. Ebenfalls erhalten Sie nochmals unser Dokument ‘Änderungen aufgrund der neuen Version der Richtlinie FoaZ 2025’. Speziell weisen wir Sie auf den Punkt 5.2 EVU und HECH im Dokument hin, der unbedingt beachtet werden muss.
Ausserdem erinnern wir Sie dringend daran, dass bei Einsätzen unter FoaZ die in der HECH-Risikoanalyse aufgelisteten Massnahmen unbedingt zu beachten und einzuhalten sind. Ein Nichtbeachten kann unliebsame Konsequenzen haben.
Die Einführung der ab 01.12.2025 gültigen Richtlinie ‘Fahrten ohne ausreichende Zugbeeinflussung (FoaZ)’ des Bundesamtes für Verkehr BAV hat bei den Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU) und Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) Verunsicherung und offene Fragen ausgelöst. Zusammen mit Enotrac AG, Thun, haben wir versucht, die Änderungen für Sie verständlicher zu machen und das seither gültige Vorgehen in einem Dokument aufzuzeichnen. Wir bitten Sie, dieses Dokument unbedingt zu beachten und danken für eine weiterhin reibungslose Zusammenarbeit. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, können Sie sich bei uns jederzeit melden. Wir helfen gerne.
Freundliche Grüsse
HECH Verband historischer Eisenbahnen Schweiz
Etzelstrasse 3, 8635 Dürnten
Hugo Wenger, Präsident
Tel. 055 240 30 78 / 079 432 55 73
wenger.duernten@bluewin.ch / www.hech.ch